Betriebsarten richtig definieren

Gefährdungen müssen im Betrieb systematisch ermittelt werden. Zu dieser Systematik gehört auch die Bezeichnung, welche Tätigkeiten und Funktionen in welcher Betriebsart zu erfassen sind.  

Dabei stellen die von der Suva definierten Betriebsarten oftmals ein recht starres Raster dar. Um den Umfang der Gefährdungsermittlung beziehungsweise Risikobeurteilung den betriebsspezifischen Abläufen anzupassen, lohnt sich daher allenfalls eine eigene Definition der Betriebsarten. Dafür gibt es zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Gehört das Einrichten / Einstellen der Anlage / Maschine zu den ständigen Aufgaben des Bedieners und wird es mehrmals pro Schicht ausgeführt? Die hiermit verbundenen Tätigkeiten könnten also statt in einem separaten Sonderbetrieb zusammen mit dem Normalbetrieb bearbeitet werden.
  • Wird eine allein durch das erzeugte Produkt beziehungsweise eingesetzte Material ausgelöste Störung der Anlage / Maschine jeweils durch den Bediener selbst behoben, ohne dass er dazu technisch in die Anlage / Maschine eingreifen muss, und ist er dafür entsprechend ausgebildet? Hier könnte sich eine eigene Betriebsart «Behebung einer Materialstörung» lohnen.

Die Umsetzung von Schutzmassnahmen gelingt dann am besten, wenn sich die Mitarbeitenden in den behandelten Abläufen wiedererkennen.

 

«Methode Suva zur Beurteilung von Risiken an Arbeitsplätzen und bei Arbeitsabläufen» (Bestellnummer: 66099)

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