Fremdfirmen sind Partner

Für die verschiedenen Unterhalts- und Servicearbeiten an Maschinen, Produktionsanlagen, Einrichtungen und Gebäuden werden neben eigenen Mitarbeitenden oft auch Mitarbeitende spezialisierter Fremdfirmen eingesetzt. Die Risiken aus den eigenen Tätigkeiten und aus der Tätigkeit der beauftragten Fremdfirma betreffen beide.

Das Wissen um die Risiken, die durch die anderen Beteiligten (interne oder externe) ausgelöst werden können, ist durch die jeweilige Spezialisierung oft eher gering. Zudem ist nicht alles für jedermann offensichtlich und auf Anhieb zu erkennen. Mit den Mitarbeitenden einer Fremdfirma muss deshalb vor Arbeitsaufnahme eine gegenseitige, partnerschaftliche Sicherheitseinweisung erfolgen. Das Vorgehen muss angemessen dokumentiert sein.

 

Dabei geht es vor allem um die Regelung von Verantwortungen und Aufgaben zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie Sach- und Umweltschäden. Bei einem Rundgang vor Ort, den die beiden für das Auftragsverhältnis bestimmten Kontaktpersonen gemeinsam unternehmen, sind die vereinbarten Regelungen anhand einer Checkliste zu dokumentieren. Diese Checkliste sollte neben den grundsätzlichen Sicherheitsregeln auch betriebs- und auftragsspezifische Detailregelungen des Auftraggebers enthalten. Auf der Checkliste ist ebenfalls Platz für die Sicherheitsaspekte der Fremdfirma vorzusehen, damit diese zusammen festgehalten werden und der Auftraggeber davon Kenntnis hat.

 

Themen einer solchen Regelung können sein:

  • Qualifikation der Beteiligten bzw. deren Schulung vor Ort
  • Periodische Absprache zum Fortschritt der Arbeiten und Planung der nächsten Schritte, z.B. jeweils am Morgen vor Arbeitsbeginn
  • Was gilt es für die konkret auszuführenden Arbeiten im Speziellen zu beachten?
  • Die persönliche Schutzausrüstung
  • Was gilt bei einer Mitbenutzung von Hilfsmitteln des Auftraggebers (z.B. die obligatorische Staplerprüfung, falls Staplerfahrzeuge durch die Mitarbeitenden der Fremdfirma mitbenutzt werden)?
  • Wo dürfen Fahrzeuge der Fremdfirma parkiert werden, ohne die eigenen Abläufe oder die Nachbarn zu stören?
  • Wer muss bei einem Unfall informiert werden?
  • Wie ist vorzugehen, wenn ein Verdacht auf eine Umweltschädigung besteht?

 

Die Zusammenarbeit mit fremden Firmen führt oft zu beiderseitigen Störungen der üblichen Arbeitsabläufe. Eine frühzeitige Koordination hilft Betriebsstörungen, kostspielige Arbeitsverzögerungen und Unfälle zu vermeiden.

Von der Suva sind dazu zwei Dokumentationen erhältlich:

  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt» (Bestellnummer 66092)
  • Checkliste: Zusammenarbeit mit Fremdfirmen – Koordinationsbereiche» (Bestellnummer 66092/1).

 

Für den Fall der Fälle ist sehr empfohlen, zur gegenseitigen Absicherung folgende Nachweise zu erstellen und aufzubewahren:

  • Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer inklusive die vereinbarten Sicherheitsregeln und -ausrüstungen
  • Die Schulungs- und Instruktionsnachweise für alle Mitarbeitenden vor Ort mit Namen, Datum, Schulungsinhalt und Unterschrift der geschulten Mitarbeitenden
  • Protokolle, Fotos oder Handnotizen von Besprechungen

 

Denn Fremdfirmen sind Partner, zu deren Mitarbeitenden man wie zu den eigenen Mitarbeitenden Sorge tragen muss.

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