Qualifikation

Der Begriff Kompetenz wird oft mit verschiedenen Bedeutungen verwendet.

  • Als Qualifikation wird die persönliche angeborene oder erworbene Fähigkeit umschrieben: sie besagt, dass man imstande ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben.
  • Als Befugnis ist es die erhaltene Zuständigkeit mit der Berechtigung und Erlaubnis, etwas tatsächlich tun zu dürfen.

In den beiden ISO-Normen 14001 und 45001 wird im Kapitel 3 der Begriff „Kompetenz“ erläutert mit der „Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen“. Im Kapitel 7.2 der ISO 9001 erfahren wir, dass Personen aufgrund einer angemessenen Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent werden. Kompetenz bedeutet in diesen Managementsystem-Normen also Qualifikation – und nicht Befugnis (entgegen dem Schweizer Sprachgebrauch).

 

Arbeitsgesetz und Normen verlangen vom Arbeitgeber, dass er sich Gedanken zur vorhandenen Qualifikation seiner Arbeitnehmenden machen muss. Gedanken zum Schutz der Mitarbeitenden und von sich selber, damit man gesund in den Feierabend gehen kann.

In der Forstwirtschaft gab es nach dem Sturm Lothar im Dezember 1999 zum Beispiel viele Todesopfer zu beklagen. Die Analyse der Unfälle zeigte auf, dass ein grosser Teil der verunfallten Personen ungenügend qualifiziert war. Ein Teil der verunfallten Personen hatten die Forstarbeiten als Temporär-Angestellte ohne entsprechende Ausbildung übernommen. Sie kannten die Gefahren ihrer Arbeit im Wald nicht und konnten diese nicht einschätzen. Unter den Todesopfern waren auch viele Waldeigentümer ohne Forstausbildung. Diese hatten als Eigentümer zwar die Befugnis für die gefährlichen Arbeiten in ihrem (oft kleinen) Waldstück. Sie verfügten auch über praktische erworbene Fertigkeiten bei der Waldarbeit. Aufgrund der fehlenden Forstausbildung fehlte ihnen aber das Wissen im gefährlichen Umgang mit Sturmholz.

Immerhin: aus den Unfallanalysen wurden Massnahmen abgeleitet wie die obligatorischen Forstkurse, die vor Arbeiten im Wald zu absolvieren sind. Bei technischen Veränderungen, z.B. Arbeit mit neuen oder anderen Maschinen oder Geräten, sind zudem neue Instruktionen durchzuführen, um die Qualifikationen aufrechtzuerhalten.

 

Die Berufsausbildung und die höhere Fachausbildung haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert, da sie sicherstellen, dass in unserem Land qualifizierte Fachkräfte arbeiten. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erlangen die Absolventinnen und Absolventen den Nachweis, dass sie für ihre Facharbeit über Wissen, Fertigkeiten und über ein gewisses Mass an Erfahrungen verfügen. Ein Forstmeister kann also davon ausgehen, dass die als Forstwartin ausgebildete Mitarbeiterin über die Qualifikation verfügt, um umgefallenes Sturmholz sicher und fachgerecht zu zerlegen.

 

Die Führungsverantwortlichen müssen sich aber auch bewusst sein, welche auf das Unternehmen oder den Arbeitsplatz bezogenen spezifischen Qualifikationen notwendig sind. Solche spezifischen Anforderungen können zum Beispiel durch technische Anlagen (z.B. Transportanlagen zur Beförderung von Baumstämmen) oder durch Unternehmensprozesse entstehen. Es lohnt sich, diese spezifischen Anforderungen in einer Wissens- oder Kompetenzmatrix zu erfassen und mit der vorhandenen Qualifikation der Mitarbeitenden zu vergleichen. Sie dient Vorgesetzten bei der Personal-Einsatzplanung, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Mitarbeitenden für spezifische Arbeiten eingesetzt werden.

Im Mitarbeiter-Gespräch kann der Forstmeister zudem mit seinen Mitarbeitenden anhand der Wissensmatrix den aktuellen Qualifikationsstand besprechen und zukünftige Ausbildungsmassnahmen vereinbaren.

 

Führungsverantwortliche, die sich Gedanken machen über im Unternehmen vorhandene, aber auch aktuell oder in Zukunft notwendige Qualifikationen, leisten eine wichtige strategische Arbeit: Sie qualifizieren das Unternehmen für die Zukunft.

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